Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 13.04.2020

§1 – Anwendung und Geltungsbereich

Das Ferienhaus wird unter dem Beinamen „Regenbogen-MV“ geführt (fortan „RMV“) und ist ein Anwesen mit Haus und Gelände in Privatbesitz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan „AGB“) beziehen sich auf den Aufenthalt im Bereich des Anwesens, die Nutzung der darin bestehenden Infrastruktur und Einrichtungen sowie der Teilnahme an Aktivitäten die auf diesem Anwesen angeboten werden.

§2 – Hausrecht

Der Eigentümer des RMV (fortan „der Hausherr“) verfügt über das alleinige Haus- und Geländerecht und seinen Auflagen, Anordnungen und Verfügungen sind im Rahmen seines Rechts auf Sicherung des Eigentums und Erhaltung von Ordnung und Sicherheit jederzeit nachzukommen.

§3 – Aufenthaltsberechtigung

Der Zutritt und Aufenthalt auf dem Anwesen des RMV bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hausherrn und wird ausschließlich Personen mit Mindestalter 18 erteilt. Minderjährigen ist der Zutritt zum RMV untersagt. Zur Einhaltung der Zutritt- und Aufenthaltsberechtigung kann der Hausherr das Vorzeigen eines gültigen Personalausweises fordern.

§4 – Drogenverbot

Im Haus und auf dem gesamten Gelände der RMV gilt ein absolutes Drogenverbot gesetzlich verbotener Drogen. Auf Zuwiderhandlungen zu diesem Verbot wird mit umgehendem Verweis aus Haus und vom Gelände der RMV reagiert.

§5 – Anerkennung der Eigenart des RMV

Mit Aufenthalt an der RMV anerkennen und respektieren die Gäste und Nutzer die besondere Eigenart des RMV als Ort wo Fetisch-Vorlieben unter Männern ausgelebt werden können. Dazu gehört die Möglichkeit sich ohne Bekleidung in Haus und auf dem Gelände zu bewegen und unter den sich vor Ort befindenden Gästen die Möglichkeit ihr Fetisch- Spiel auszuüben im Rahmen des geltenden Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§6 – Übernachtungen

Der RMV bietet verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten zur Übernachtung.

  1. Gruppenunterkunft: im Zimmer mit mehreren Schlafplätzen, zum Teil Doppelstockbetten und Nutzung gemeinsamer Badezimmer.
  2. Privatzimmer: Schlafzimmer die von Einzelpersonen oder mehreren gemeinsam gebucht werden können mit
    Nutzung gemeinsamer Badezimmer.
  3. Einheiten: Schlafzimmer gemäß Absprache mit des RMV in Einbezug weiterer Zimmer und/oder Badezimmer
    in Alleinnutzung.
  4. Zeltlager: entsprechend Absprache mit der RMV das Aufstellen eines eigenen mitgebrachten Zeltes oder in
    Nutzung eines Mietzeltes des RMV.
  5. Sonderunterkünfte: in Haus und im Anwesen gibt es Sonderzimmer mit Übernachtungsmöglichkeiten gemäß
    Absprache mit des RMV.
    Je nach Art der Unterbringung und beruhend auf Vorabsprache mit dem RMV, bringt der Gast eigene Bettwäsche oder
    Schlafsack mit.

§7 – Speisen und Getränke

Gäste und Nutzer sind für die Selbstverkostung eigenverantwortlich.

§8 – Nutzungsrechte von Küchen

Im Haus des RMV ist eine kleine Kochnische für die Gäste frei nutzbar. Die größere Hausküche ist nur unter Vorabsprache und unter zusätzlich vereinbarten Bedingungen zur Nutzung durch Gäste möglich.

§9 – Preise und Angebote

Eine aktuelle und saisonale allgemeine Preisliste für Übernachtungen, Verpflegung und Sonderleistungen wird separat veröffentlicht. Je nach Belegung und Vorabsprachen mit dem RMV können für den Aufenthalt fällige Preise und Kostenberechnungen von den generellen veröffentlichten Preisen abweichen. Unbesehen davon werden von dem RMV Sonderangebote und Themenwochenende ausgeschrieben, zu denen abweichende Sonderpreise im Rahmen eines Pauschalangebots veröffentlicht werden. Der jeweils fällige Preis für Leistungen des RMV für den Gast während seines Aufenthaltes an der RMV wird vorher verbindlich kommuniziert. Abweichungen vor Ort können entstehen, basierend auf vor Ort angebrachten Änderungswünsche des Gastes oder vor Ort durch den Gast verlangte Zusatzleistungen über die vor Anreise vereinbarten Leistungen hinaus.

§10 – Buchung und Vertragsabschluss

  1. Buchungen haben in Textform zu erfolgen, in der Regel als Mail oder Brief.
  2. So auf der Webseite des RMV verfügbar, kann über ein darauf angebotenes digitales Formular eine Buchung vorgenommen werden.
  3. Eine Buchung bedarf der Angabe des Klarnamens, Vorname und Familienname, der buchenden Person und Angabe funktionierender Kontaktmöglichkeiten per Text und Telefon zu dieser Person.
  4. Die angefragten, respektive gewünschten Leistungen der Buchung sollen schriftlich klar benannt werden, insbesondere An- und Abreisedaten, Anzahl Personen und weitere Details mit Auswirkung auf den durch den RMV zu gewährenden Leistungsumfang.
  5. Eine Buchung gilt erst ab dem Zeitpunkt einer Bestätigung in Textform durch den RMV als verbindlich angenommen. Der RMV verpflichtet sich sehr zeitnah, spätestens innerhalb 72 Stunden zur Rückmeldung in Textform.
  6. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den RMV zustande. Durch die Bestätigung in Textform des RMV ist der Gast- oder Teilnehmeraufnahmevertrag verbindlich geschlossen, ausgenommen der Gast oder Teilnehmer kommt den Anzahlungsbedingungen.
  7. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Somit geht der buchende Gast alle Vertragsverpflichtungen auch für seine Mitanreisenden ein.
  8. Hat ein dritter die Buchung vorgenommen, so haftet er gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern keine entsprechende Erklärung vorliegt, dass die angereisten Kunden selbstschuldnerisch haften.
  9. In der Bestätigung zur Buchung werden die zahlungspflichtigen Kosten aufgeführt, welche von der buchenden Person zu begleichen sind. Im Falle eines Widerspruchs zur Höhe dieser Kosten, hat dieser innerhalb spätestens 72 Stunden zu erfolgen.
  10. Erfolgt ein Widerspruch auf die bestätigten Kosten oder Preise, werden diese nur im Falle einer Falschberechnung durch den RMV korrigiert und eine entsprechende Korrektur in Textform bestätigt. Im Falle der berechtigten Kostenhöhe aufgrund der bestätigten Leistungen, wird ein Widerspruch automatisch als Stornierung der ursprünglichen Buchung oder Reservierung verstanden und entsprechend ein kostenfreies Storno dieser Buchung oder Reservierung in Textform bestätigt.
  11. Für Veranstaltungen und Aktivitäten von Fremdanbietern welche der RMV nur zur Ausführung ihres eigenen Programms als Veranstaltungsort gebucht haben, ist nur dieser Fremdanbieter der Vertragspartner des RMV und alle weiteren Buchungs- und Vertragsbedingungen für die Teilnehmer und Gäste gelten entsprechend den eigenen AGB des Fremdanbieters als ihr direkter Vertragspartner.

§11 – Leistungen, Zahlung und Sicherheitsdeposit

  1. Der RMV ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten und vom RMV bestätigten Leistungen für den gebuchten Zeitraum und im gebuchten Umfang bereitzustellen.
  2. Der RMV ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese hat als Banküberweisung auf das Konto des RMV innerhalb der gegebenen Frist zu erfolgen. Eine Nichtbezahlung kann ein Storno der Buchung durch die RMV bewirken und damit zum Erlöschen der Ansprüche des Buchers.
  3. Der Gesamt- bzw. Restbetrag für die gesamte Buchung muss bei Anreise immer sofort gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar.
  4. Bei Anreise erhebt die RMV ein Sicherheitsdeposit in bar pro Person und Aufenthaltstag und bei gewünschter Nutzung der der Hausküche zusätzlich ein Sicherheitsdeposit pro Zimmer und Aufenthalt verlangt. Höhe dieser Sicherheiten entsprechend der veröffentlichten Preislisten des RMV.
  5. Das Sicherheitsdeposit wird bei Abreise verrechnet mit eventuell vor Ort bezogenen Zusatzleistungen Materialien, kostenpflichtiger Raum- oder Einrichtungsnutzungen oder dient zur Deckung von eventuell durch den Gast mutwillig verursachte Schäden.
  6. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer immer mit ein.
  7. Die Preise können vom RMV geändert werden, wenn der Gast eine Verlängerung des Aufenthaltes oder zusätzliche Leistungen erwünscht und die RMV dem zustimmt.

§12 – Stornierung, Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen

Soweit in Vorabsprache in Text-Kommunikation nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen und - gebühren:

(a.) bis zu 31 Tage vor Anreisedatum werden keine Stornogebühren fällig.

(b.) 31 bis 22 Tage vor Anreisedatum werden 30% des Gesamtbetrages fällig.

(c.) 21 bis 15 Tage vor Anreisedatum werden 50% des Gesamtbetrages fällig.

(d.) 4 bis 4 Tage vor Anreisedatum werden 75% des Gesamtbetrages fällig.

(e.) Weniger als 4 Tage oder keine Anreise werden 100% des Gesamtbetrages fällig.

Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Vorauszahlungen werden nur zurückerstattet, wenn die stornierten Leistungen weitervermittelt werden konnten. Für Gruppenbuchungen und Vermietung des RMV oder Teile des RMV für Fremdveranstaltungen gelten eventuell Sonderbedingungen gemäß Vereinbarung mit Buchung oder gemäß eigenständiger Ausschreibung des Fremdanmieters.

§13 – Fremdveranstaltungen

Das RMV stellt Haus und Gelände basierend auf verbindlicher Vorabsprache und entsprechend vereinbarter Bedingungen zur Ausführung von Veranstaltungen und Aktivitäten anderen Gruppen, Personen und Organisationen zur Verfügung.

  1. Für teilnehmende Gäste an diesen Fremdveranstaltungen gelten die Bedingungen und Verpflichtungen der verantwortlichen Organisatoren dieser Angebote und Programme.
  2. Das RMV haftet nicht für Veröffentlichungen, Organisation und Ausführung dieser Fremdveranstaltungen.
  3. Ohne Beeinträchtigung oder Begrenzung vorgenannter Haftungsausschlüsse, gelten auch für die teilnehmenden Gäste an diesen Fremdveranstaltungen die Hausordnung des RMV.

§14 – Hausordnung

Für den Aufenthalt am RMV gilt die Hausordnung. Sie hängt an gut erkennbaren Stellen im Haus aus und ist auf Anfrage jederzeit auch vorab per Mail erhältlich. Die Hausordnung kann basierend auf Erkenntnissen und eventuellen Vorkommnissen jederzeit angepasst und erneuert werden. Es gilt die jeweils im Haus ausgehängte Version. Zuwiderhandlungen oder Missachtung der Hausordnungen können zum umgehenden Verweis aus dem RMV führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen oder auf Entschädigung.

§15 – Haftungsausschluss für Aktivitäten der Gäste

Das RMV ermöglicht den Gästen vor Ort das Spiel und Aktivitäten im Bereich des BDSM, körperliche Belastung und Sexualität. Jeder einzelne Gast und Teilnehmer haftet darin für sich selber und ist selbstverantwortlich in Einhaltung seiner Grenzen und Gesundheit und für Akzeptanz und Respektierung der Grenzen und der Einwilligung anderer. Das RMV, der Hausherr oder sie/ihn vertretende Personen haften nicht für das Spiel und die Aktivitäten der anwesenden Gäste. Jede Nutzung von Einrichtung oder Gerätschaften erfolgt auf alleinige Verantwortung und Haftung der nutzenden Person(en). Insbesondere haftet weder das RMV, der Hausherr oder sie/ihn vertretende Personen nicht für Aktivitäten und Programme im Rahmen von Fremdveranstaltungen oder durch andere Gastpersonen angebotene Leistungen und Aktivitäten, auch wenn diese im Haus oder auf dem Gelände des RMV ausgeführt werden.

§16 – Haftung des RMV / des Gastes oder Teilnehmers

  1. Das RMV haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die RMV die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des RMV auftreten, wird der RMV bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes/Teilnehmers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast/Teilnehmer ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Der RMV haftet nicht für persönliches Eigentum, Wertsachen, Schmuck oder Bargeld.
  4. Gäste/Teilnehmer haften zu 100% für mutwillige Schäden am Gebäude, in den Zimmern, in den Gemeinschaftsräumen, auf dem Gelände und an Einrichtung und am Inventar.

§17 – Vertretung des Hausherrn

Der Hausherr kann andere Personen ermächtigen in seiner Vertretung vor Ort an der RMV oder als Kontaktperson zur RMV in seinem Auftrag und in seinem Sinne zu kommunizieren, zu handeln, zu entscheiden und Gästen oder Teilnehmern vor Ort Anweisungen zu erteilen. Diese Personen führen entsprechend an seiner statt das Hausrecht aus.

§18 – Sonstiges

  1. Tiere sind nicht erlaubt ausgenommen der Hausherr erteilt nach vorhergehender Anfrage vor oder mit Buchung eine Ausnahmebewilligung in Textform mit darin eventuell angegebenen Bedingungen.
  2. Liegengebliebene Fundsachen werden einen Monat aufbewahrt. Auf Bitte des Eigentümers werden sie nach vorheriger Kostenerstattung von Versandkosten und Bearbeitungsaufwand nachgesandt./
  3. Allergiker und Gäste mit Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln haben dies der RMV mit Buchung mitzuteilen, insbesondere falls ihre Buchung Leistungen von Mahlzeiten inkludieren. Der Gast ist eigenverantwortlich vor Ort jeweils die Verträglichkeit angebotener Speisen und Getränke mit den Mitarbeitern der RMV zu klären.

§19 – Vertragsauflösung infolge Höherer Gewalt (Force Majeure)

  1. Wenn aufgrund unvorhersehbarer höher Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, übergeordneter staatlicher Anordnungen und dergl. der RMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann oder darf, sind beide Seiten, der buchende Gast als auch der RMV zur Vertragsauflösung berechtigt.
  2. Wenn aufgrund höherer Gewalt der Vertrag aufgelöst wird, ist der RMV trotzdem berechtigt für schon entstandene Aufwände oder zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung schon erbrachte Leistungen entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Falls der Vertrag vor Erbringung einer ersten darin geregelten Leistung aufgrund höherer Gewalt aufgelöst wird, dem RMV aber schon nachweisbare Kosten aus dem Vertag entstanden sind, werden diese entsprechend in Rechnung gestellt. Dabei ist nicht entscheidend, ob die buchende Person oder der RMV den Vertrag auflöst.
  4. Bedingungen der höheren Gewalt (Force Majeure) beziehen sich ausdrücklich auf eine Leistungserbringung durch den RMV und nicht auf eine mögliche Anreisemöglichkeit oder Verhinderung seitens der gebuchten Gäste. Bei verhinderter Anreise durch die Gäste gelten die normalen Stornobedingungen dieser AGB.

§20 – Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Gast/Teilnahme-Vertrages oder der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Gerichtsstand, Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des RMV.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nichtig sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.